Formal gesehen ergibt sich der Vereinszweck aus dem § 2 der Satzung, der da lautet:

§ 2 ZWECK DES VEREINS

1) Der Verein bezweckt die Erhaltung, Pflege und Förderung der Ochtendunger Karnevalstradition.

2) Weiterhin ist es die selbstgestellte Aufgabe:

  • den proklamierten Prinzen Karneval bis zum Aschermittwoch im Rahmen seiner Auftritte und und Veranstaltungen in Ochtendung durch Gestellung einer Prinzenwache ständig und an- gemessen zu begleiten,
  • möglichst geschlossen, in jedem Fall aber mit Abordnungen an allen karnevalistiscchen Veranstaltungen der “Großen Ochtendunger Karnevalsgesellschaft e.V.” teilzunehmen,
  • am Karnevalsdienstag mit allen verfügbaren Gardisten in Uniform am Umzug teilzunehmen.

Doch wie bereits gesagt, kann die Satzung den Vereinszweck/die Aufgaben nur – wie sagt man – formaljuristisch darstellen. Dahinter verbirgt sich in der Realität neben dem gesellschaftlichen Aspekt ein oftmals knochenhartes und zeitintensives “Freizeitvergnügen”.

Exemplarisch ist zu erwähnen:

  • Bau des Prinzenwagens über mehrere Wochen hinweg
  • Ausführung von Auf- und Abbauarbeiten für die Veranstaltungen der Großen Ochtendunger Karnevalsgesellschaft (GOK) aber auch der eigenen Veranstaltungen (z.B. “Wurstessen”)
  • Wahrnehmung von Diensten während dieser Veranstaltungen (Thekendienst etc.)
  • Probenarbeit für den Auftritt bei den Kappensitzungen
  • das Kochen der “Erbsensuppe”

In dieses vielfältige Aufgabenspektrum kann sich jeder entsprechend seiner Fähigkeiten einbringen.

Doch bei aller Arbeit und dem oftmals damit verbundenen Ärger (es konzentriert sich halt alles auf einen kurzen Zeitraum) überwiegt das gesellschaftliche Leben innerhalb des Vereins – man ist dabei!